Rechtsprechung
   VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2124
VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253 (https://dejure.org/2017,2124)
VG München, Entscheidung vom 19.01.2017 - M 1 S 16.51253 (https://dejure.org/2017,2124)
VG München, Entscheidung vom 19. Januar 2017 - M 1 S 16.51253 (https://dejure.org/2017,2124)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,2124) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Dublin III-VO Art. 3; AsylG § 34a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat Norwegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung in den für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat Norwegen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 ua - juris) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011 - C-411/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.

    Den nationalen Gerichten obliegt im Einzelfall die Prüfung, ob ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesem Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber implizieren (vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011 a.a.O Rn. 86).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Nach dem Konzept der normativen Vergewisserung (vgl. BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1938/93 ua - juris) und dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens (vgl. EuGH, U. v. 21.12.2011 - C-411/10 - juris) gilt die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Grundrechtecharta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht.
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Die Klage gegen die Abschiebungsanordnung in Nr. 3 des Bescheids bleibt voraussichtlich auch insoweit ohne Erfolg, als im Rahmen der Anordnung zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote und inlandsbezogene Abschiebungshindernisse und Duldungsgründe zu prüfen sind (zu dieser Prüfungspflicht siehe BayVGH, B. v. 12.3.2014, Az. 10 CE 14.427 - juris).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Von systemischen Mängeln ist nur dann auszugehen, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber aufgrund größerer Funktionsstörungen in dem zuständigen Mitgliedstaat regelhaft so defizitär sind, dass zu erwarten ist, dass dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVwerG, B. v. 19.3.2014 - 10 B 6.14 - juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • VG Greifswald, 10.01.2017 - 3 B 2155/16

    Asylrecht: Eilverfahren gegen Abschiebungsanordnung nach Norwegen;

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Das Gericht folgt der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung, dass in Norwegen keine systemischen Mängel des Asylsystems vorliegen (siehe aktuell VG Greifswald, B. v. 10.1.2017, 3 B 2155/16, juris und VG München, B. v. 21.10.2016, M 6 S 16.50867, juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2014 - A 11 S 1721/13

    Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung nach Italien; keine systemischen Mängel

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss diesen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d. h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (vgl. VGH BW, U. v. 16.4.2014 - A 11 S 1721/13 - juris).
  • VG München, 21.10.2016 - M 6 S 16.50867

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und/oder der Aufnahmebedingungen für

    Auszug aus VG München, 19.01.2017 - M 1 S 16.51253
    Das Gericht folgt der einhelligen Meinung in der Rechtsprechung, dass in Norwegen keine systemischen Mängel des Asylsystems vorliegen (siehe aktuell VG Greifswald, B. v. 10.1.2017, 3 B 2155/16, juris und VG München, B. v. 21.10.2016, M 6 S 16.50867, juris mit weiteren Nachweisen).
  • VG Greifswald, 14.02.2017 - 5 B 2351/16

    "Dublin-Verfahren": Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine

    Es bestehen nach Auffassung des Gerichts unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür, dass in Norwegen die Mindestanforderungen an ein Asylverfahren nach den europäischen Asylrichtlinien sowie nach der EMRK, der GR-Charta und der Genfer Flüchtlingskonvention nicht eingehalten werden (ebenso VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 12 L 4207/16.A -, Rn. 17, juris; VG München, Beschluss vom 19. Januar 2017 - M 1 S 16.51253 -, Rn. 15, juris; VG Greifswald, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 B 2155/16 As HGW -, juris; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 30. März 2016 - 3 L 163/16 -, Rn. 5, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - AN 14 S 15.50456 -, Rn. 26, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht